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von Sarah Cohen-Fantl (Israelische Journalistin) Jüdische Allgemeine, Berlin den 4. Juli 2024; 28. Siwan 5784

Wenn man Demonstranten fragt, welcher „river“ und welche „sea“ gemeint ist, zwischen denen „Palestine“ „free“ sein soll, gibt es meistens nur große Augen und keine Antwort. Unwissenheit sollte allerdings nicht vor Konsequenzen schützen. Denn natürlich ist mit dem berühmten Schlachtruf das Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer gemeint. Was liegt dazwischen Israel.

Auch wenn es Menschen gibt , die bahaupten, dass es ihnen mit diesem Spruch nicht darum gehe, den jüdsichen Staat auszulöschen, sondern lediglich darum einen freien palästinensischen Staat daneben zu errichten, ist das Augenwischerei.

Jetzt in der Debatte, ob und wie antisemitisch dieser Ausruf sei, der seit dem 7. Oktober 2023 auf quasi jeder anti-Israel Demo, jedem Uni Protestcamp gebrüllt wird – häufig begleitet von Hamas Symbolen, Hitlergruß, Morddrohungen und gewaltsamen Ausschreitungen -ein weiteres deutsches Gericht entschieden, dass dies „nicht in allen Fällen“ strafbar sei, sondern einen Hamas.Zusammenhang bräuchte.

Die Argumetnation ist befremdlich, denn dieser Spruch wird von der Terrororganisation Hmas selbst in deren Charta bnutzt, mit dem Ziel ,Israel komplett‘ auszulöschen. Zum 25. Jahrestag der Hamas-Gründung sagte ihr früherer Anführer Khales Mashal: „Palästina gehört uns, vom Fluss bis zum Meer“!

Heißt: Werd as ruft, zitiert unweigerlich die Hamas. Wenn ein deutsches Gericht dieser Terrogruppe und den Demosntranten ernsthaft begegnen will, die genau diese Terroristen auf ihren weltweiten Aktionen, im Netz und in ihren Auslöschungsfantasien bejubeln, sollte die Justiz nicht nur Paragrafen zu Hilfe nehmen, die offensicht lich ein Update brauchen, sondern sich den tatsächlichen Judenhass im Zusammenhang mit dem Spruch anschauen. Alles andere ist sich vor dem Hass wegzuducken. Nur wird sich dieser in Zukunft noch selbstbewußter entladen.